Wie melde ich mich in Silvaplana ab?
Alle Infos zur Abmeldung auf der Gemeinde Silvaplana finden Sie hier.
Über eUmzugCH können Sie Ihre persönliche Meldepflicht auch online erfüllen.
Welche Gesetze das Bauamt betreffend, gelten in der Gemeinde Silvaplana?
In der Gemeinde Silvaplana gibt es folgenden Gesetze:
Ausführungsbestimmungen Hotelforderung
Welche Dokumente oder Unterschriften kann ich in Silvaplana beglaubigen lassen?
In Silvaplana können Sie Folgendes beglaubigen lassen:
Dokumente
öffentliche Urkunden
Unterschriften
Eine Beglaubigung kostet CHF 30.00.
Bitte wenden Sie sich für eine Beglaubigung an die Gemeindekanzlei Silvaplana:
Telefonische Erreichbarkeit
Montag – Freitag
09.00 – 11.00 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
T +41 81 838 70 72 (Hauptnummer)
kanzlei@silvaplana.ch
Wo finde ich die amtlichen Anzeigen und Publikationen der Gemeinde Silvaplana?
Die Amtlichen Anzeigen oder Publikationen finden Sie hier.
Wie läuft ein Baubewilligungsverfahren chronologisch ab?
Nach Gesuchs-Eingang wird das BG/MV auf Vollständigkeit und Bewilligungsfähigkeit überprüft. Dies benötigt rund 20 Arbeitstage.
Das Gesuch wird dann der Baukommission anlässlich der monatlichen Sitzung zur Beurteilung/Vorgenehmigung vorgelegt. Die Kommissions- und Behördengänge benötigen in der Regel weitere 20 Arbeitstage.
Während dieser Zeit wird das Baugesuch öffentlich publiziert (Amtsorgan, EP, Website, Aushang Gemeinde Bauamt). Während des 20 Tägigen Aushang sind Einsprachen möglich.
Das Baugesuch wird nach Ablauf der Einsprachefrist dem Gemeindevorstand zur Beschlussfassung vorgelegt
Die rechtskonforme und anfechtbare Bau-Bewilligung wird gemäss Vorlage der Baukommission durch den Gemeindevorstand verfügt/erlassen.
Die Rechtsgültigkeit einer Baubewilligung erwächst nach Ablauf einer 30 tägigen Frist nach Erteilung der Baubewilligung (wenn keine Einsprache eingeht). Der Bauherr kann die Frist verkürzen, indem er schriftlich auf die Einsprache-Möglichkeit verzichtet.
Um eine rechtsgültige Baubewilligung zu erhalten, muss somit von einer Zeitspanne zwischen 40 und 60 Arbeitstagen ausgegangen werden.
Welche Baubewilligungsverfahren gibt es?
Es gibt folgende Baubewilligungsverfahren:
Meldeverfahren (MV)
Vereinfachtes Verfahren (VV)
Ordentliches Verfahren (OV)
Wie und wo reiche ich ein Baugesuch ein?
Die unterschriebenen Baugesuchsunterlagen inkl. den unterschriebenen Pläne und zusätzlichen Baugesuchsunterlagen sind gemäss des Baugesetzes als PDF an baugesuch@silvaplana.ch einzureichen. Die Originalunterlagen sind in 3-facher Ausführung an das Bauamt in Silvaplana zuzustellen.
Welche Gesetze gelten für das Baugesuch?
Die für das Baugesuch geltenden Gesetze finden Sie hier.
Welche Unterlagen und Dokumente müssen dem Baugesuch beigelegt werden?
Radon:
Entsorgungserklärung für Bauabfälle
Wo finde ich die Vorlage für ein Baugesuch?
Die Vorlage für ein Baugesuch finden Sie hier.
Was kostet ein Beratungsaufwand des Bauamtes oder die Aufwendungen für die Zustellung von Dokumenten aus dem Archiv?
Beratungsaufwände seitens des Bauamtes, welche nicht informellen Charakter haben, werden mit CHF 250.00 pro Stunde verrechnet.
Wo befinden sich die Defibrillatoren auf dem Gemeindegebiet von Silvaplana?
Die Standorte können hier eingesehen werden.
Wie kann ich mich einbürgern lassen?
Alle Infos zur Einbürgerung finden Sie hier.
Wie melde ich mich in Silvaplana an?
Wo finde ich die Vorlage für eine feuerpolizeiliche Bewilligung?
Die Vorlage für eine feuerpolizeiliche Bewilligung finden Sie hier.
Wie bestelle ich einen Heimatausweis?
Ihren Heimatausweis können Sie telefonisch unter 081 838 70 81 oder per Mail an einwohnerdienste@silvaplana.ch bestellen. Beachten Sie, dass Sie die aktuelle Aufenthaltsadresse angegeben müssen. Der Heimatausweis kostet CHF 10.00 bei Abholung und Zahlung am Gemeindeschalter. Für einen Versand und Rechnungsstellung werden zusätzlich CHF 10.00 Bearbeitungsgebühren verlangt.
Wann und wie muss ich meinen Hund bei der Einwohnerkontrolle Silvaplana anmelden?
Sind Sie wohnhaft in Silvaplana und besitzen einen Hund, müssen Sie diesen hier anmelden.
Beachten Sie dabei die folgenden Anmeldefristen:
Anmeldung
binnen 3 Monaten nach dem Wurf des Hundes,
binnen 14 Tagen nach der Anschaffung des Hundes
binnen 14 Tagen nach Umzug nach Silvaplana
Gesetz über das Halten von Hunden in der Gemeinde Silvaplana
Was gilt betreffend Lärmvorschriften in der Gemeinde Silvaplana?
Informationen zur den Lärmvorschriften finden Sie hier.
Was ist ein Meldeverfahren (MV) gemäss ARt. 40 KRVO?
Wird für innere Umbauten und kleinere Änderungen angewandt (ohne Anpassung der Anzahl Räume, etc.).
Diese Projekte werden nicht öffentlich ausgeschrieben.
Die Baukommission beurteilt das Projekt.
Bewilligungserteilung durch Bauamt, zur Kenntnisnahme an den Gemeindevorstand.
Zeitdauer für die Bearbeitung bis zur Bewilligung 30 bis 50 Arbeitstage.
Was ist ein Ordentliches Verfahren (OV) gemäss Art. ... KRVO?
Wird für grössere Umbauten angewandt, welche ebenfalls nach Aussen (Fassaden/Anbauten etc.) sichtbar sind.
Diese Projekte werden öffentlich ausgeschrieben.
Die Baukommission beurteilt das Projekt.
Bewilligungserteilung nach Genehmigung durch den Gemeindevorstand.
Zeitdauer für die Bearbeitung bis zur Bewilligung 30 bis 50 Arbeitstage.
Wo finde ich den Orts- und Zonenplan?
Sie finden den Orts- und Zonenplan hier.
Was muss ich betreffend Solar- und Photovoltaik-Anlagen wissen?
Unter folgenden Links finden Sie alle Informationen, die Sie betreffend Solar- und Photovoltaikanlagen wissen müssen:
Wo bestelle ich meinen Strafregisterauszug?
Alle Infos zur Bestellung des Strafregisterauszugs finden Sie hier.
Wie erhalte ich vergünstigte Tageskarten für die Bahn?
Vergünstigte Tageskarten für die Bahn erhalten Sie hier.
Was ist ein Vereinfachtes Verfahren (VV) gemäss Art. 51 KRVO?
Wird für innere Umbauten und kleinere Änderungen angewandt mit Anpassung der Wohnungsgrösse etc.
Diese Projekte werden nicht öffentlich ausgeschrieben.
Die Baukommission beurteilt das Projekt.
Bewilligungserteilung nach Genehmigung durch den Gemeindevorstand.
Zeitdauer für die Bearbeitung bis zur Bewilligung 30 bis 50 Arbeitstage.
Wie kann ich meine Aufenthaltsbewilligung verlängern?
Alle Infos zur Verlängerung Ihrer Aufenthaltsbewilligung finden Sie hier.
Kann ich den Schweizer Pass bei der Gemeinde Silvaplana verlängern?
Alle Infos zur Verlängerung Ihres Passes finden Sie hier.
Wie bestelle ich eine Wohnsitzbescheinigung?
Ihre Wohnsitzbescheinigung können Sie telefonisch unter 081 838 70 81 oder per Mail an einwohnerdienste@silvaplana.ch bestellen. Die Wohnsitzbescheinigung kostet CHF 10.00 bei Abholung und Zahlung am Gemeindeschalter. Für einen Versand und Rechnungsstellung werden zusätzlich CHF 10.00 Bearbeitungsgebühren verlangt.
Welche Gesetze gelten betreffend Zweitwohnungen?
Betreffend Zweitwohnungen geltende Gesetze finden Sie hier:
Gesetz über Zweitwohnungen der Gemeinde Silvaplana