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Wie melde ich mich in Silvaplana ab?

Alle Infos zur Abmeldung auf der Gemeinde Silvaplana finden Sie hier.

Über eUmzugCH können Sie Ihre persönliche Meldepflicht auch online erfüllen.

Welche Gesetze das Bauamt betreffend, gelten in der Gemeinde Silvaplana?

Welche Dokumente oder Unterschriften kann ich in Silvaplana beglaubigen lassen?

In Silvaplana können Sie Folgendes beglaubigen lassen:

  • Dokumente

  • öffentliche Urkunden

  • Unterschriften

Eine Beglaubigung kostet CHF 30.00.

Bitte wenden Sie sich für eine Beglaubigung an die Gemeindekanzlei Silvaplana:

Telefonische Erreichbarkeit
Montag – Freitag
09.00 – 11.00 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
T +41 81 838 70 72 (Hauptnummer)
kanzlei@silvaplana.ch

Wo finde ich die amtlichen Anzeigen und Publikationen der Gemeinde Silvaplana?

Die Amtlichen Anzeigen oder Publikationen finden Sie hier.

Wie läuft ein Baubewilligungsverfahren chronologisch ab?

  • Nach Gesuchs-Eingang wird das BG/MV auf Vollständigkeit und Bewilligungsfähigkeit überprüft. Dies benötigt rund 20 Arbeitstage.

  • Das Gesuch wird dann der Baukommission anlässlich der monatlichen Sitzung zur Beurteilung/Vorgenehmigung vorgelegt. Die Kommissions- und Behördengänge benötigen in der Regel weitere 20 Arbeitstage.

  • Während dieser Zeit wird das Baugesuch öffentlich publiziert (Amtsorgan, EP, Website, Aushang Gemeinde Bauamt). Während des 20 Tägigen Aushang sind Einsprachen möglich.

  • Das Baugesuch wird nach Ablauf der Einsprachefrist dem Gemeindevorstand zur Beschlussfassung vorgelegt

  • Die rechtskonforme und anfechtbare Bau-Bewilligung wird gemäss Vorlage der Baukommission durch den Gemeindevorstand verfügt/erlassen.

  • Die Rechtsgültigkeit einer Baubewilligung erwächst nach Ablauf einer 30 tägigen Frist nach Erteilung der Baubewilligung (wenn keine Einsprache eingeht). Der Bauherr kann die Frist verkürzen, indem er schriftlich auf die Einsprache-Möglichkeit verzichtet. 

  • Um eine rechtsgültige Baubewilligung zu erhalten, muss somit von einer Zeitspanne zwischen 40 und 60 Arbeitstagen ausgegangen werden.

Weitere Informationen

Welche Baubewilligungsverfahren gibt es?

Es gibt folgende Baubewilligungsverfahren:

  • Meldeverfahren (MV)

  • Vereinfachtes Verfahren (VV)

  • Ordentliches Verfahren (OV)

Wie und wo reiche ich ein Baugesuch ein?

Die unterschriebenen Baugesuchsunterlagen inkl. den unterschriebenen Pläne und zusätzlichen Baugesuchsunterlagen sind gemäss des Baugesetzes als PDF an baugesuch@silvaplana.ch einzureichen. Die Originalunterlagen sind in 3-facher Ausführung an das Bauamt in Silvaplana zuzustellen.

Welche Gesetze gelten für das Baugesuch?

Die für das Baugesuch geltenden Gesetze finden Sie hier.

Welche Unterlagen und Dokumente müssen dem Baugesuch beigelegt werden?

Wo finde ich die Vorlage für ein Baugesuch?

Die Vorlage für ein Baugesuch finden Sie hier.

Was kostet ein Beratungsaufwand des Bauamtes oder die Aufwendungen für die Zustellung von Dokumenten aus dem Archiv?

Beratungsaufwände seitens des Bauamtes, welche nicht informellen Charakter haben, werden mit CHF 250.00 pro Stunde verrechnet.

Wo befinden sich die Defibrillatoren auf dem Gemeindegebiet von Silvaplana?

Die Standorte können hier eingesehen werden.

Wie kann ich mich einbürgern lassen?

Alle Infos zur Einbürgerung finden Sie hier.

Wie melde ich mich in Silvaplana an?

Alle Infos zur Anmeldung auf der Gemeinde Silvaplana finden Sie hier.

Über eUmzugCH können Sie Ihre persönliche Meldepflicht auch online erfüllen.

Wo finde ich die Vorlage für eine feuerpolizeiliche Bewilligung?

Die Vorlage für eine feuerpolizeiliche Bewilligung finden Sie hier.

Wie bestelle ich einen Heimatausweis?

Ihren Heimatausweis können Sie telefonisch unter 081 838 70 81 oder per Mail an einwohnerdienste@silvaplana.ch bestellen. Beachten Sie, dass Sie die aktuelle Aufenthaltsadresse angegeben müssen. Der Heimatausweis kostet CHF 10.00 bei Abholung und Zahlung am Gemeindeschalter. Für einen Versand und Rechnungsstellung werden zusätzlich CHF 10.00 Bearbeitungsgebühren verlangt.

Wann und wie muss ich meinen Hund bei der Einwohnerkontrolle Silvaplana anmelden?

Sind Sie wohnhaft in Silvaplana und besitzen einen Hund, müssen Sie diesen hier anmelden.

Beachten Sie dabei die folgenden Anmeldefristen:

Anmeldung

  • binnen 3 Monaten nach dem Wurf des Hundes,

  • binnen 14 Tagen nach der Anschaffung des Hundes

  • binnen 14 Tagen nach Umzug nach Silvaplana

Gesetz über das Halten von Hunden in der Gemeinde Silvaplana

Was gilt betreffend Lärmvorschriften in der Gemeinde Silvaplana?

Informationen zur den Lärmvorschriften finden Sie hier.

Was ist ein Meldeverfahren (MV) gemäss ARt. 40 KRVO?

  • Wird für innere Umbauten und kleinere Änderungen angewandt (ohne Anpassung der Anzahl Räume, etc.).

  • Diese Projekte werden nicht öffentlich ausgeschrieben.

  • Die Baukommission beurteilt das Projekt.

  • Bewilligungserteilung durch Bauamt, zur Kenntnisnahme an den Gemeindevorstand.

  • Zeitdauer für die Bearbeitung bis zur Bewilligung 30 bis 50 Arbeitstage.

Was ist ein Ordentliches Verfahren (OV) gemäss Art. ... KRVO?

  • Wird für grössere Umbauten angewandt, welche ebenfalls nach Aussen (Fassaden/Anbauten etc.) sichtbar sind.

  • Diese Projekte werden öffentlich ausgeschrieben.

  • Die Baukommission beurteilt das Projekt.

  • Bewilligungserteilung nach Genehmigung durch den Gemeindevorstand.

  • Zeitdauer für die Bearbeitung bis zur Bewilligung 30 bis 50 Arbeitstage.

Wo finde ich den Orts- und Zonenplan?

Sie finden den Orts- und Zonenplan hier.

Was muss ich betreffend Solar- und Photovoltaik-Anlagen wissen?

Unter folgenden Links finden Sie alle Informationen, die Sie betreffend Solar- und Photovoltaikanlagen wissen müssen:

Gestaltungsrichtlinien Solaranlagen

Energiegesetz 2013

Wo bestelle ich meinen Strafregisterauszug?

Alle Infos zur Bestellung des Strafregisterauszugs finden Sie hier.

Wie erhalte ich vergünstigte Tageskarten für die Bahn?

Vergünstigte Tageskarten für die Bahn erhalten Sie hier.

Was ist ein Vereinfachtes Verfahren (VV) gemäss Art. 51 KRVO?

  • Wird für innere Umbauten und kleinere Änderungen angewandt mit Anpassung der Wohnungsgrösse etc.

  • Diese Projekte werden nicht öffentlich ausgeschrieben.

  • Die Baukommission beurteilt das Projekt.

  • Bewilligungserteilung nach Genehmigung durch den Gemeindevorstand.

  • Zeitdauer für die Bearbeitung bis zur Bewilligung 30 bis 50 Arbeitstage.

Wie kann ich meine Aufenthaltsbewilligung verlängern?

Alle Infos zur Verlängerung Ihrer Aufenthaltsbewilligung finden Sie hier.

Kann ich den Schweizer Pass bei der Gemeinde Silvaplana verlängern?

Alle Infos zur Verlängerung Ihres Passes finden Sie hier.

Wie bestelle ich eine Wohnsitzbescheinigung?

Ihre Wohnsitzbescheinigung können Sie telefonisch unter 081 838 70 81 oder per Mail an einwohnerdienste@silvaplana.ch bestellen. Die Wohnsitzbescheinigung kostet CHF 10.00 bei Abholung und Zahlung am Gemeindeschalter. Für einen Versand und Rechnungsstellung werden zusätzlich CHF 10.00 Bearbeitungsgebühren verlangt.

Welche Gesetze gelten betreffend Zweitwohnungen?

Einwohnerdienste

Von der Anmeldung zum Wegzug und für alle Schritte, die dazwischen liegen. Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen und Links zusammengetragen.

Zuzug

«Bainvgnieu a Silvaplauna!» – wir freuen uns, Sie in unserer wunderschönen Gemeinde willkommen zu heissen. Wer neu in unsere Gemeinde gezogen ist, muss sich persönlich innert 14 nach dem Umzug direkt bei uns anmelden.

Schweizer Bürger:innen benötigen für die Anmeldung folgende Dokumente:

  • Heimatschein

  • Krankenkassenkarte

  • Familienbüchlein (sofern vorhanden)

  • Mietvertrag

  • Erhebungsbogen CH Bürger:innen im Voraus oder vor Ort ausfüllen.

Die Anmeldegebühren für Schweizer Bürger:innen betragen CHF 15.– pro Person/Familie.

KLEINER TIPP: Sie müssen sich vorher in Ihrer bisherigen Wohngemeinde abmelden.

Ausländische Staatsangehörige brauchen für die Anmeldung folgende Dokumente:

  • Gültiger Reisepass (bei EU/EFTA Staatsangehörigen genügt auch die Identitätskarte)

  • Ausländerausweis (sofern vorhanden)

  • Antrag der Aufenthaltsbewilligung (sofern vorhanden) vom Arbeitgeber ausgefüllt (Formular A1 bei EU/EFTA Staatsangehörigen)

  • Nachweis Krankenkasse (Hinweis: Bundesamt für Gesundheit)

  • Adresse im Ausland

  • Erhebungsbogen Ausländer:innen im Voraus oder Ort ausfüllen

Wochenaufenthalter:innen

Wohnen Sie nur während Ihren Arbeits- bzw. Ausbildungstage in Silvaplana und haben Sie Ihren Lebensmittelpunkt an einem anderen Ort? Dann können Sie sich als Wochenaufenthalter:in bei uns anmelden. Wochenaufenthalter:innen wohnen nur an ihren Arbeits- respektive Ausbildungstagen in Silvaplana. An arbeitsfreien Tagen müssen Sie an Ihren bisherigen Wohnsitz zurückkehren.

In der Gemeinde Silvaplana ist der Wochenaufenthalt saisonal befristet: jeweils per 30. April und 30. September muss der Aufenthalt erneuert werden. Wochenaufenthalte sind grundsätzlich nur vorübergehende Lösungen.

Für die Anmeldung brauchen Sie folgende Dokumente:

  • Heimatausweis

  • Krankenkassenkarte

  • Mietvertrag

  • Erhebungsbogen (kann auch vor Ort ausgefüllt werden)

Die Anmeldegebühren betragen CHF 15.– pro Person/Familie.

Umzug

Auf der Plattform eUmzugCH können Sie Ihren Umzug direkt online erfassen. Sie sparen sich auf diese Weise nicht nur den Gang zum Schalter, sondern auch die Gebühren für die Erfassung Ihrer Adressänderung. Gemäss Gesetz beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Die Benutzung von eUmzugCH ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang.

Wegzug

Sie ziehen von Silvaplana weg? «A revair» – das finden wir sehr schade, aber wir wünschen Ihnen in der neuen Heimat alles Gute. Vergessen Sie nicht: Die Meldung Ihres Wegzugs müssen Sie innerhalb von 14 Tagen persönlich in unserer Einwohnerkontrolle melden.

Schweizer Bürger:innen benötigen für die Abmeldung folgendes Dokument:

  • Schriftenempfangsschein

Ausländische Staatsangehörige brauchen für die Anmeldung folgende Dokumente:

eUmzugCH

Formulare
Einwohnerdienste
Via Maistra 24
7513 Silvaplana

Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag
09:00 – 11:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
14:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch
09:00 – 18:00 Uhr
Freitag
09:00 – 11:00 Uhr

Ihre Kontaktpersonen
Daniela Jovic
Saskia Filosofi

Informationen zu Pass und Identitätskarte

Zur Beantragung eines neuen Passes müssen die Gesuchstellenden persönlich in einem Ausweiszentrum in ihrem Wohnkanton vorsprechen. In Graubünden sind zur Zeit die Ausweiszentren Chur und Zernez in Betrieb. Die Gesuchstellenden haben bei ihren Vorsprachen in den Ausweiszentren die Identität anhand amtlicher Dokumente nachzuweisen. Alte Pässe und Identitätskarten sind mitzunehmen.

Provisorische Pässe: Das Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden stellt nur im Ausweiszentrum in Chur provisorische Pässe aus.

Identitätskarte (ID)

Identitätskarten können direkt bei der Gemeindeverwaltung Silvaplana, bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Kommen Sie dafür persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbei und bringen Sie ein aktuelles Passfoto (gemäss den Formatvorgaben) mit.

Pass oder Kombination Pass und ID

Pässe, provisorische Pässe sowie die Kombination von Pass und Identitätskarte können bei folgenden Ausweiszentren beantragt werden:

Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden
Karlihof 4
7001 Chur

Regionales Ausweiszentrum Zernez
Urtatsch 147A
7530 Zernez
T +41 81 851 44 00
ausweisezernez@afm.gr.ch

EU-/EFTA-Staatsangehörige

Meldeverfahren

EU/EFTA-Staatsangehörige, welche höchstens 90 Tage pro Kalenderjahr eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausüben, brauchen hierfür keine Bewilligung. Für sie besteht aber eine durch die Schweizer Arbeitgeber wahrzunehmende Meldepflicht. Der Einsatz muss den Behörden spätestens einen Tag vor der Arbeitsaufnahme gemeldet werden. Für das Meldeverfahren ist das kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden (KIGA) zuständig. Gesuche um Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung mit einer Anstellungsdauer von bis zu 90 Tagen werden auf das Meldeverfahren verwiesen.

Als Erwerbstätige gelten folgenden Personen

  • Unselbständig erwerbstätige Personen eines ausländischen Arbeitgeber:ins mit Sitz in einem EU/EFTA-Staat (sogenannte Entsandte)

  • Selbständige Dienstleistungserbringende, welche Staatsangehörige eines EU/EFTA-Staates sind

  • Unselbständig erwerbstätige EU/EFTA-Staatsangehörige mit Stellenantritt bei einem schweizerischen Arbeitgeber:in.

14 Tage Voranmeldepflich
Die Online-Meldung für Arbeitseinsätze hat spätestens 14 Tage vor dem vorgesehenen Beginn der Arbeiten in der Schweiz zu erfolgen. Der Arbeitsbeginn vor Ablauf der 14 Tage ist ausdrücklich nicht erlaubt. Dabei ist zu beachten, dass grundsätzlich jede Erwerbstätigkeit meldepflichtig ist.

Ausländer:innen für EU-/EFTA-Bürger:innen

Seit Sommer 2021 werden nur noch die neuen Ausweise im Kreditkartenformat ausgestellt.

Für die Ausstellung der neuen Ausweise müssen die Antragsteller:innen aus den EU-/EFTA-Staaten in einem der beiden Ausweiszentren des Kantons Graubünden in Chur oder Zernez das Foto und die Unterschrift digital erfassen lassen. Dieses Foto und die Unterschrift sind fünf Jahre gültig.

Die Einladung zur Erfassung der biometrischen Daten erfolgt bei Grenzgänger:innen direkt über den Arbeitgeber:in. Kurzaufenthalter:innen mit einer L-Bewilligung, Aufenthalter:innen mit einer B-Bewilligung, sowie Einwohner:innen mit einer Niederlassungsbewilligung C erhalten die Aufforderung zur Erfassung der Biometrie per Briefpost.

Sämtliche bisher ausgestellten Ausländer:innenausweise bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig. Ein neuer Ausweis wird im Rahmen der erstmaligen Erteilung, der Ausweisverlängerung sowie im Falle einer ausweisrelevanten Änderung oder eines Verlustes erstellt.

Gesuche weiterhin bei der Gemeinde einreichen
Die Gesuche werden weiterhin über die Einwohnerkontrolle der Gemeinden eingereicht. Neu muss dem Gesuch allerdings kein Passfoto mehr beigelegt werden. Gesuchstellende erhalten vom Amt für Migration und Zivilrecht eine Aufforderung zur Terminvereinbarung bei einem Ausweiszentrum, sobald die nachgesuchte Bewilligung erteilt werden kann. Vor Erhalt dieser Aufforderung kann noch kein Foto und keine Unterschrift erfasst werden. Die Ausweise werden wie bis anhin vom Hersteller über die Gemeinde zugestellt.

Weiter Informationen sind auf der Homepage des Bundes und Kantons ersichtlich:

Fachstelle Integration Graubünden
Engadinstrasse 24
7001 Chur

Einbürgerung

Ordentliche Einbürgerung im Kanton GR

Ausländer:innen können das Schweizer Bürgerrecht erwerben, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.

Das Gesuch ist mit den erforderlichen Unterlagen beim Amt für Migration und Zivilrecht des Kantons Graubünden (AFM), Abteilung Bürgerrecht und Zivilrecht, Grabenstrasse 15, 7001 Chur, einzureichen.

Detaillierte Informationen erhalten Sie unter www.gr.ch

Erleichterte Einbürgerung

Für das Verfahren und den Entscheid in Zusammenhang mit erleichterten Einbürgerungen ist der Bund zuständig. Die Gesuche sind beim Staatssekretariat für Migration (SEM) einzureichen.

Detaillierte Informationen erhalten Sie unter www.gr.ch

Strafregister- und Betreibungsregisterauszug

Strafregisterauszug

Der Strafregisterauszug kann direkt beim Bundesamt für Justiz (BJ) online bestellt werden.

Die Gebühr für den Auszug kann bei Internetbestellung mit Kreditkarte oder Postcard online bezahlt werden. Die Vorauszahlung mit Einzahlungsschein auf der Post bleibt weiterhin möglich.

Betreibungsregisterauszug

Der Betreibungsregisterauszug kann direkt beim Betreibungs- und Konkursamt der Region Maloja in Samedan bestellt werden.

Hunde in Silvaplana

Auch Hunde sind willkommene Einwohner:innen und Gäste in unserer Gemeinde.

Damit das Zusammenleben reibungslos funktioniert, haben wir Ihnen im «Gesetz über das Halten von Hunden in der Gemeinde Silvaplana» alle Pflichten und Rechte zusammengefasst.

Danke für Ihre Anmeldung.