Einwohnerdienste
Von der Anmeldung zum Wegzug und für alle Schritte, die dazwischen liegen. Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen und Links zusammengetragen.
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Von der Anmeldung zum Wegzug und für alle Schritte, die dazwischen liegen. Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen und Links zusammengetragen.
«Bainvgnieu a Silvaplauna!» – wir freuen uns, Sie in unserer wunderschönen Gemeinde willkommen zu heissen. Wer neu in unsere Gemeinde gezogen ist, muss sich persönlich innert 14 nach dem Umzug direkt bei uns anmelden.
Heimatschein
Krankenkassenkarte
Familienbüchlein (sofern vorhanden)
Mietvertrag
Erhebungsbogen CH Bürger:innen im Voraus oder vor Ort ausfüllen.
Die Anmeldegebühren für Schweizer Bürger:innen betragen CHF 15.– pro Person/Familie.
KLEINER TIPP: Sie müssen sich vorher in Ihrer bisherigen Wohngemeinde abmelden.
Gültiger Reisepass (bei EU/EFTA Staatsangehörigen genügt auch die Identitätskarte)
Ausländerausweis (sofern vorhanden)
Antrag der Aufenthaltsbewilligung (sofern vorhanden) vom Arbeitgeber ausgefüllt (Formular A1 bei EU/EFTA Staatsangehörigen)
Nachweis Krankenkasse (Hinweis: Bundesamt für Gesundheit)
Adresse im Ausland
Erhebungsbogen Ausländer:innen im Voraus oder Ort ausfüllen
Wohnen Sie nur während Ihren Arbeits- bzw. Ausbildungstage in Silvaplana und haben Sie Ihren Lebensmittelpunkt an einem anderen Ort? Dann können Sie sich als Wochenaufenthalter:in bei uns anmelden. Wochenaufenthalter:innen wohnen nur an ihren Arbeits- respektive Ausbildungstagen in Silvaplana. An arbeitsfreien Tagen müssen Sie an Ihren bisherigen Wohnsitz zurückkehren.
In der Gemeinde Silvaplana ist der Wochenaufenthalt saisonal befristet: jeweils per 30. April und 30. September muss der Aufenthalt erneuert werden. Wochenaufenthalte sind grundsätzlich nur vorübergehende Lösungen.
Für die Anmeldung brauchen Sie folgende Dokumente:
Heimatausweis
Krankenkassenkarte
Mietvertrag
Erhebungsbogen (kann auch vor Ort ausgefüllt werden)
Die Anmeldegebühren betragen CHF 15.– pro Person/Familie.
Auf der Plattform eUmzugCH können Sie Ihren Umzug direkt online erfassen. Sie sparen sich auf diese Weise nicht nur den Gang zum Schalter, sondern auch die Gebühren für die Erfassung Ihrer Adressänderung. Gemäss Gesetz beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Die Benutzung von eUmzugCH ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang.
Sie ziehen von Silvaplana weg? «A revair» – das finden wir sehr schade, aber wir wünschen Ihnen in der neuen Heimat alles Gute. Vergessen Sie nicht: Die Meldung Ihres Wegzugs müssen Sie innerhalb von 14 Tagen persönlich in unserer Einwohnerkontrolle melden.
Schweizer Bürger:innen benötigen für die Abmeldung folgendes Dokument:
Schriftenempfangsschein
Ausländische Staatsangehörige brauchen für die Anmeldung folgende Dokumente:
Ausländerausweis
Weitere Informationen: Amt für Migration und Zivilrecht
Zur Beantragung eines neuen Passes müssen die Gesuchstellenden persönlich in einem Ausweiszentrum in ihrem Wohnkanton vorsprechen. In Graubünden sind zur Zeit die Ausweiszentren Chur und Zernez in Betrieb. Die Gesuchstellenden haben bei ihren Vorsprachen in den Ausweiszentren die Identität anhand amtlicher Dokumente nachzuweisen. Alte Pässe und Identitätskarten sind mitzunehmen.
Provisorische Pässe: Das Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden stellt nur im Ausweiszentrum in Chur provisorische Pässe aus.
Identitätskarten können direkt bei der Gemeindeverwaltung Silvaplana, bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Kommen Sie dafür persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbei und bringen Sie ein aktuelles Passfoto (gemäss den Formatvorgaben) mit.
Pässe, provisorische Pässe sowie die Kombination von Pass und Identitätskarte können bei folgenden Ausweiszentren beantragt werden:
Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden
Karlihof 4
7001 Chur
Regionales Ausweiszentrum Zernez
Urtatsch 147A
7530 Zernez
T +41 81 851 44 00
ausweisezernez@afm.gr.ch
EU/EFTA-Staatsangehörige, welche höchstens 90 Tage pro Kalenderjahr eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausüben, brauchen hierfür keine Bewilligung. Für sie besteht aber eine durch die Schweizer Arbeitgeber wahrzunehmende Meldepflicht. Der Einsatz muss den Behörden spätestens einen Tag vor der Arbeitsaufnahme gemeldet werden. Für das Meldeverfahren ist das kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden (KIGA) zuständig. Gesuche um Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung mit einer Anstellungsdauer von bis zu 90 Tagen werden auf das Meldeverfahren verwiesen.
Unselbständig erwerbstätige Personen eines ausländischen Arbeitgeber:ins mit Sitz in einem EU/EFTA-Staat (sogenannte Entsandte)
Selbständige Dienstleistungserbringende, welche Staatsangehörige eines EU/EFTA-Staates sind
Unselbständig erwerbstätige EU/EFTA-Staatsangehörige mit Stellenantritt bei einem schweizerischen Arbeitgeber:in.
14 Tage Voranmeldepflich
Die Online-Meldung für Arbeitseinsätze hat spätestens 14 Tage vor dem vorgesehenen Beginn der Arbeiten in der Schweiz zu erfolgen. Der Arbeitsbeginn vor Ablauf der 14 Tage ist ausdrücklich nicht erlaubt. Dabei ist zu beachten, dass grundsätzlich jede Erwerbstätigkeit meldepflichtig ist.
Seit Sommer 2021 werden nur noch die neuen Ausweise im Kreditkartenformat ausgestellt.
Für die Ausstellung der neuen Ausweise müssen die Antragsteller:innen aus den EU-/EFTA-Staaten in einem der beiden Ausweiszentren des Kantons Graubünden in Chur oder Zernez das Foto und die Unterschrift digital erfassen lassen. Dieses Foto und die Unterschrift sind fünf Jahre gültig.
Die Einladung zur Erfassung der biometrischen Daten erfolgt bei Grenzgänger:innen direkt über den Arbeitgeber:in. Kurzaufenthalter:innen mit einer L-Bewilligung, Aufenthalter:innen mit einer B-Bewilligung, sowie Einwohner:innen mit einer Niederlassungsbewilligung C erhalten die Aufforderung zur Erfassung der Biometrie per Briefpost.
Sämtliche bisher ausgestellten Ausländer:innenausweise bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig. Ein neuer Ausweis wird im Rahmen der erstmaligen Erteilung, der Ausweisverlängerung sowie im Falle einer ausweisrelevanten Änderung oder eines Verlustes erstellt.
Gesuche weiterhin bei der Gemeinde einreichen
Die Gesuche werden weiterhin über die Einwohnerkontrolle der Gemeinden eingereicht. Neu muss dem Gesuch allerdings kein Passfoto mehr beigelegt werden. Gesuchstellende erhalten vom Amt für Migration und Zivilrecht eine Aufforderung zur Terminvereinbarung bei einem Ausweiszentrum, sobald die nachgesuchte Bewilligung erteilt werden kann. Vor Erhalt dieser Aufforderung kann noch kein Foto und keine Unterschrift erfasst werden. Die Ausweise werden wie bis anhin vom Hersteller über die Gemeinde zugestellt.
Weiter Informationen sind auf der Homepage des Bundes und Kantons ersichtlich:
Fachstelle Integration Graubünden
Engadinstrasse 24
7001 Chur
Ausländer:innen können das Schweizer Bürgerrecht erwerben, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.
Das Gesuch ist mit den erforderlichen Unterlagen beim Amt für Migration und Zivilrecht des Kantons Graubünden (AFM), Abteilung Bürgerrecht und Zivilrecht, Grabenstrasse 15, 7001 Chur, einzureichen.
Detaillierte Informationen erhalten Sie unter www.gr.ch
Für das Verfahren und den Entscheid in Zusammenhang mit erleichterten Einbürgerungen ist der Bund zuständig. Die Gesuche sind beim Staatssekretariat für Migration (SEM) einzureichen.
Detaillierte Informationen erhalten Sie unter www.gr.ch
Der Strafregisterauszug kann direkt beim Bundesamt für Justiz (BJ) online bestellt werden.
Die Gebühr für den Auszug kann bei Internetbestellung mit Kreditkarte oder Postcard online bezahlt werden. Die Vorauszahlung mit Einzahlungsschein auf der Post bleibt weiterhin möglich.
Der Betreibungsregisterauszug kann direkt beim Betreibungs- und Konkursamt der Region Maloja in Samedan bestellt werden.
Auch Hunde sind willkommene Einwohner:innen und Gäste in unserer Gemeinde.
Damit das Zusammenleben reibungslos funktioniert, haben wir Ihnen im «Gesetz über das Halten von Hunden in der Gemeinde Silvaplana» alle Pflichten und Rechte zusammengefasst.