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Wie melde ich mich in Silvaplana ab?

Alle Infos zur Abmeldung auf der Gemeinde Silvaplana finden Sie hier.

Über eUmzugCH können Sie Ihre persönliche Meldepflicht auch online erfüllen.

Welche Gesetze das Bauamt betreffend, gelten in der Gemeinde Silvaplana?

Welche Dokumente oder Unterschriften kann ich in Silvaplana beglaubigen lassen?

In Silvaplana können Sie Folgendes beglaubigen lassen:

  • Dokumente

  • öffentliche Urkunden

  • Unterschriften

Eine Beglaubigung kostet CHF 30.00.

Bitte wenden Sie sich für eine Beglaubigung an die Gemeindekanzlei Silvaplana:

Telefonische Erreichbarkeit
Montag – Freitag
09.00 – 11.00 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
T +41 81 838 70 72 (Hauptnummer)
kanzlei@silvaplana.ch

Wo finde ich die amtlichen Anzeigen und Publikationen der Gemeinde Silvaplana?

Die Amtlichen Anzeigen oder Publikationen finden Sie hier.

Wie läuft ein Baubewilligungsverfahren chronologisch ab?

  • Nach Gesuchs-Eingang wird das BG/MV auf Vollständigkeit und Bewilligungsfähigkeit überprüft. Dies benötigt rund 20 Arbeitstage.

  • Das Gesuch wird dann der Baukommission anlässlich der monatlichen Sitzung zur Beurteilung/Vorgenehmigung vorgelegt. Die Kommissions- und Behördengänge benötigen in der Regel weitere 20 Arbeitstage.

  • Während dieser Zeit wird das Baugesuch öffentlich publiziert (Amtsorgan, EP, Website, Aushang Gemeinde Bauamt). Während des 20 Tägigen Aushang sind Einsprachen möglich.

  • Das Baugesuch wird nach Ablauf der Einsprachefrist dem Gemeindevorstand zur Beschlussfassung vorgelegt

  • Die rechtskonforme und anfechtbare Bau-Bewilligung wird gemäss Vorlage der Baukommission durch den Gemeindevorstand verfügt/erlassen.

  • Die Rechtsgültigkeit einer Baubewilligung erwächst nach Ablauf einer 30 tägigen Frist nach Erteilung der Baubewilligung (wenn keine Einsprache eingeht). Der Bauherr kann die Frist verkürzen, indem er schriftlich auf die Einsprache-Möglichkeit verzichtet. 

  • Um eine rechtsgültige Baubewilligung zu erhalten, muss somit von einer Zeitspanne zwischen 40 und 60 Arbeitstagen ausgegangen werden.

Weitere Informationen

Welche Baubewilligungsverfahren gibt es?

Es gibt folgende Baubewilligungsverfahren:

  • Meldeverfahren (MV)

  • Vereinfachtes Verfahren (VV)

  • Ordentliches Verfahren (OV)

Wie und wo reiche ich ein Baugesuch ein?

Die unterschriebenen Baugesuchsunterlagen inkl. den unterschriebenen Pläne und zusätzlichen Baugesuchsunterlagen sind gemäss des Baugesetzes als PDF an baugesuch@silvaplana.ch einzureichen. Die Originalunterlagen sind in 3-facher Ausführung an das Bauamt in Silvaplana zuzustellen.

Welche Gesetze gelten für das Baugesuch?

Die für das Baugesuch geltenden Gesetze finden Sie hier.

Welche Unterlagen und Dokumente müssen dem Baugesuch beigelegt werden?

Wo finde ich die Vorlage für ein Baugesuch?

Die Vorlage für ein Baugesuch finden Sie hier.

Was kostet ein Beratungsaufwand des Bauamtes oder die Aufwendungen für die Zustellung von Dokumenten aus dem Archiv?

Beratungsaufwände seitens des Bauamtes, welche nicht informellen Charakter haben, werden mit CHF 250.00 pro Stunde verrechnet.

Wo befinden sich die Defibrillatoren auf dem Gemeindegebiet von Silvaplana?

Die Standorte können hier eingesehen werden.

Wie kann ich mich einbürgern lassen?

Alle Infos zur Einbürgerung finden Sie hier.

Wie melde ich mich in Silvaplana an?

Alle Infos zur Anmeldung auf der Gemeinde Silvaplana finden Sie hier.

Über eUmzugCH können Sie Ihre persönliche Meldepflicht auch online erfüllen.

Wo finde ich die Vorlage für eine feuerpolizeiliche Bewilligung?

Die Vorlage für eine feuerpolizeiliche Bewilligung finden Sie hier.

Wie bestelle ich einen Heimatausweis?

Ihren Heimatausweis können Sie telefonisch unter 081 838 70 81 oder per Mail an einwohnerdienste@silvaplana.ch bestellen. Beachten Sie, dass Sie die aktuelle Aufenthaltsadresse angegeben müssen. Der Heimatausweis kostet CHF 10.00 bei Abholung und Zahlung am Gemeindeschalter. Für einen Versand und Rechnungsstellung werden zusätzlich CHF 10.00 Bearbeitungsgebühren verlangt.

Wann und wie muss ich meinen Hund bei der Einwohnerkontrolle Silvaplana anmelden?

Sind Sie wohnhaft in Silvaplana und besitzen einen Hund, müssen Sie diesen hier anmelden.

Beachten Sie dabei die folgenden Anmeldefristen:

Anmeldung

  • binnen 3 Monaten nach dem Wurf des Hundes,

  • binnen 14 Tagen nach der Anschaffung des Hundes

  • binnen 14 Tagen nach Umzug nach Silvaplana

Gesetz über das Halten von Hunden in der Gemeinde Silvaplana

Was gilt betreffend Lärmvorschriften in der Gemeinde Silvaplana?

Informationen zur den Lärmvorschriften finden Sie hier.

Was ist ein Meldeverfahren (MV) gemäss ARt. 40 KRVO?

  • Wird für innere Umbauten und kleinere Änderungen angewandt (ohne Anpassung der Anzahl Räume, etc.).

  • Diese Projekte werden nicht öffentlich ausgeschrieben.

  • Die Baukommission beurteilt das Projekt.

  • Bewilligungserteilung durch Bauamt, zur Kenntnisnahme an den Gemeindevorstand.

  • Zeitdauer für die Bearbeitung bis zur Bewilligung 30 bis 50 Arbeitstage.

Was ist ein Ordentliches Verfahren (OV) gemäss Art. ... KRVO?

  • Wird für grössere Umbauten angewandt, welche ebenfalls nach Aussen (Fassaden/Anbauten etc.) sichtbar sind.

  • Diese Projekte werden öffentlich ausgeschrieben.

  • Die Baukommission beurteilt das Projekt.

  • Bewilligungserteilung nach Genehmigung durch den Gemeindevorstand.

  • Zeitdauer für die Bearbeitung bis zur Bewilligung 30 bis 50 Arbeitstage.

Wo finde ich den Orts- und Zonenplan?

Sie finden den Orts- und Zonenplan hier.

Was muss ich betreffend Solar- und Photovoltaik-Anlagen wissen?

Unter folgenden Links finden Sie alle Informationen, die Sie betreffend Solar- und Photovoltaikanlagen wissen müssen:

Gestaltungsrichtlinien Solaranlagen

Energiegesetz 2013

Wo bestelle ich meinen Strafregisterauszug?

Alle Infos zur Bestellung des Strafregisterauszugs finden Sie hier.

Wie erhalte ich vergünstigte Tageskarten für die Bahn?

Vergünstigte Tageskarten für die Bahn erhalten Sie hier.

Was ist ein Vereinfachtes Verfahren (VV) gemäss Art. 51 KRVO?

  • Wird für innere Umbauten und kleinere Änderungen angewandt mit Anpassung der Wohnungsgrösse etc.

  • Diese Projekte werden nicht öffentlich ausgeschrieben.

  • Die Baukommission beurteilt das Projekt.

  • Bewilligungserteilung nach Genehmigung durch den Gemeindevorstand.

  • Zeitdauer für die Bearbeitung bis zur Bewilligung 30 bis 50 Arbeitstage.

Wie kann ich meine Aufenthaltsbewilligung verlängern?

Alle Infos zur Verlängerung Ihrer Aufenthaltsbewilligung finden Sie hier.

Kann ich den Schweizer Pass bei der Gemeinde Silvaplana verlängern?

Alle Infos zur Verlängerung Ihres Passes finden Sie hier.

Wie bestelle ich eine Wohnsitzbescheinigung?

Ihre Wohnsitzbescheinigung können Sie telefonisch unter 081 838 70 81 oder per Mail an einwohnerdienste@silvaplana.ch bestellen. Die Wohnsitzbescheinigung kostet CHF 10.00 bei Abholung und Zahlung am Gemeindeschalter. Für einen Versand und Rechnungsstellung werden zusätzlich CHF 10.00 Bearbeitungsgebühren verlangt.

Welche Gesetze gelten betreffend Zweitwohnungen?

Unterstützungsleistungen

Die Gemeinde Silvaplana verfügt über eine Sozialkommission, diese kümmert sich um folgende Angelegenheiten:

  • finanzielle Ersthilfe (vorhandene Gelder am richtigen Ort einsetzen)

  • Kontakt zu Hilfsorganisationen/Beratungsstellen

  • Ansprechperson, um konkret, unter Wahrung der Schweigepflicht, zu agieren.

Bitte wenden Sie sich für Fragen oder Anträge auf Sozialleistungen direkt an den Regionalen Sozialdienst Oberengadin-Bergell:

Regionaler Sozialdienst Oberengadin-Bergell Samedan
A l'En 1a
7503 Samedan

T +41 81 257 49 10
rsd.samedan@soa.gr.ch

Prager Fonds

Die Gemeinde verfügt über den Prager-Fonds. Das Kapital und die Erträge des Fonds dürfen nur für Beiträge zu Gunsten besonders begabter Kinder der Gemeinde Silvaplana ab Beginn der Schulpflicht bis zum vollendeten 25. Altersjahr verwendet werden, zum Beispiel für:

  • Schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung

  • Unterstützung bei sportlicher oder kultureller Ausbildung

  • Schulprojekte im kulturellen oder sportlichen Bereich

Die Mittel des Fonds dienen nicht dazu, Versicherungen oder unterstützungspflichtige Verwandte von ihren gesetzlichen Verpflichtungen zu entbinden oder die Gemeinde von ihren gesetzlichen Aufgaben zu entlasten.

Beitragsgesuche dürfen von einheimischen Kindern und Jugendlichen eingereicht werden, die in einem überregionalen Kader aktiv sind.

Die Beiträge sind zweckgebunden, weshalb Beiträge nur für das laufende Jahr (nicht rückwirkend) beantragt werden können. Mit dem Gesuch ist ein detailliertes Budget abzugeben.

Kilcher Fonds

Die Gemeinde Silvaplana verfügt über den Kilcher-Fonds. Die Gelder dieses Fonds dürfen für folgende Beiträge eingesetzt werden:

a) für Einwohner:innen der Gemeinde Silvaplana, welche bedingt durch Altersschwäche, durch Folgen eines Unfalls oder krankheitshalber auf Unterstützung, respektive Nothilfe angewiesen sind

b) für Personen, die von der Sozialkommission als Unterstützung, Betreuung, Hilfe, Beistand o.ä. im Sinne von Absatz a) eingesetzt werden

c) für Institutionen, Personen und Vereine, welche alte und/oder pflegebedürftige Einwohner:innen der Gemeinde Silvaplana zu Hause betreuen

d) für den Bereich der Prävention.

Die Mittel des Fonds dienen nicht dazu, Behörden, Versicherungen oder unterstützungspflichtige Verwandte von ihren gesetzlichen Verpflichtungen zu entbinden. 

Stiftung BPO

Die Fondazione BPO hat der Gemeinde Silvaplana einen Beitrag/eine Schenkung für die Unterstützung von Personen in Not in Silvaplana zugesichert. Gesuche bzw. Anträge – auch von Mitgliedern der Sozialkommission – werden von der Geschäftsleitung behandelt.
Wird ein Gesuch an der Geschäftsleitersitzung abgelehnt, kann auf Antrag eines Geschäftsleitungsmitgliedes das Geschäft zur Beschlussfassung dem Vorstand vorgelegt werden. Gesuche müssen nicht von Betroffenen selber eingehen. Die Geschäftsleitung muss die finanziellen Verhältnisse prüfen.
Nothilfe kann gewährt werden, damit Einwohner:innen in Not durch temporäre Zusatzausgaben nicht in eine finanzielle oder persönliche Notlage kommen. Nothilfe wird in der Regel nicht der Einwohner:in ausgezahlt, sondern direkt dem Zahlungsempfänger:in.

Franzisca Giovanoli

Anträge

Gesuche um Unterstützung jeglicher Art sind schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen der Gemeindekanzlei einzureichen und werden, bei Bedarf, dem Gemeindevorstand vorgelegt.

Organisationen Auflistung

Ambulanter Psychiatrischer Dienst St. Moritz

Psychiatrische Dienste Graubünden
Plazza Paracelsus 2
7500 St. Moritz

T +41 58 225 10 10
info@pdgr.ch
www.pdgr.ch

Verein Avegnir

7500 St. Moritz
T +41 81 834 20 10
info@avegnir.ch
www.avegnir.ch

Bei akuten, chronischen oder palliativen Krankheitssituationen ist der Verein AVEGNIR der kompetente und professionelle Partner in der Region Engadin/Südbünden für kostenlose psychologische und psychoonkologische Beratung, Fragen und zur individuellen Unterstützung und Begleitung.

Beraterin Franca Nugnes: T +41 81 834 20 10 | avegnir_oe@krebsliga-gr.ch
Beraterin Rita Schönthaler: T +41 76 459 37 49 | avegnir_ue@krebsliga-gr.ch

Beratungsstelle Alter und Pflege

Jeanin Büchi
Spital Oberengadin, 3. Stock, 362
7503 Samedan

T +41 81 850 10 50
info@alterundpflege.ch
www.alterundpflege.ch

Elternberatung Engadin

Spital Oberengadin
Via Nouva 3
7503 Samedan

T +41 81 851 85 58
www.spital-oberengadin.ch

Beraterin  Judith Sem: T +41 75 419 74 45 / sem.judith@spital.net
Beraterin Tabea Schäfli: T +41 75 419 74 44 / schaefli.tabea@spital.net

FRAGILE Ostschweiz

Vereinigung für Hirnverletzte und Angehörige
Kirchstrasse 34, Postfach 233
9430 St. Margrethen

T +41 71 740 13 00
ostschweiz@fragile.ch
www.fragile-ostschweiz.ch

Kantonales Sozialamt Graubünden

Gürtelstrasse 89
7000 Chur

T +41 81 257 26 54
info@soa.gr.ch
www.gr.ch

Montag – Donnerstag: 8.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr
Freitag: 8.30 – 11.30 Uhr

Frondis

Claudia Visinoni
Via Foppas 25
7513 Silvaplana-Surlej

info@frondis.ch
www.frondis.ch

Der Verein Frondis bietet im Engadin ein Betreuungsangebot für Menschen mit einer Demenzerkrankung an. Susanne Wöcke ist die Betreuerin.

Palliative GR

Betreuung, Pflege und Behandlung von Menschen, die an einer unheilbaren Erkrankung leiden
Poststrasse 9 (3. OG)
7000 Chur

T +41 81 250 77 47
info@palliative-gr.ch
www.palliative-gr.ch/

Pro Infirmis

Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung und Angehörige

Via Nouva 1 / Ospidel vegl
7503 Samedan

T +41 81 850 08 01
www.proinfirmis.ch

Pro Juventute
Pro Senectute

Beratungsstelle Südbünden - Samedan
Via Retica 26
7503 Samedan

T +41 81 852 34 62
info@gr.prosenectute.ch
www.gr.pro-senectute.ch

Regionaler Sozialdienst Oberengadin-Bergell Samedan

A l'En 2
7503 Samedan

T +41 81 257 49 10
rsd.samedan@soa.gr.ch
www.gr.ch

  • Einzel- und Familienhilfe

  • Alkoholberatung

  • Jugend- und Drogenberatung

  • Opferhilfe

Familien

Alles rund um die Familie.

Krankenkasse

Krankenkassen, Prämienverbilligung und Befreiung der Krankenversicherungspflicht

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