Unterstützungsleistungen
Die Gemeinde Silvaplana verfügt über eine Sozialkommission, diese kümmert sich um folgende Angelegenheiten:
finanzielle Ersthilfe (vorhandene Gelder am richtigen Ort einsetzen)
Kontakt zu Hilfsorganisationen/Beratungsstellen
Ansprechperson, um konkret, unter Wahrung der Schweigepflicht, zu agieren.
Bitte wenden Sie sich für Fragen oder Anträge auf Sozialleistungen direkt an den Regionalen Sozialdienst Oberengadin-Bergell:
Regionaler Sozialdienst Oberengadin-Bergell Samedan
A l'En 1a
7503 Samedan
Prager Fonds
Die Gemeinde verfügt über den Prager-Fonds. Das Kapital und die Erträge des Fonds dürfen nur für Beiträge zu Gunsten besonders begabter Kinder der Gemeinde Silvaplana ab Beginn der Schulpflicht bis zum vollendeten 25. Altersjahr verwendet werden, zum Beispiel für:
Schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung
Unterstützung bei sportlicher oder kultureller Ausbildung
Schulprojekte im kulturellen oder sportlichen Bereich
Die Mittel des Fonds dienen nicht dazu, Versicherungen oder unterstützungspflichtige Verwandte von ihren gesetzlichen Verpflichtungen zu entbinden oder die Gemeinde von ihren gesetzlichen Aufgaben zu entlasten.
Beitragsgesuche dürfen von einheimischen Kindern und Jugendlichen eingereicht werden, die in einem überregionalen Kader aktiv sind.
Die Beiträge sind zweckgebunden, weshalb Beiträge nur für das laufende Jahr (nicht rückwirkend) beantragt werden können. Mit dem Gesuch ist ein detailliertes Budget abzugeben.
Kilcher Fonds
Die Gemeinde Silvaplana verfügt über den Kilcher-Fonds. Die Gelder dieses Fonds dürfen für folgende Beiträge eingesetzt werden:
a) für Einwohner:innen der Gemeinde Silvaplana, welche bedingt durch Altersschwäche, durch Folgen eines Unfalls oder krankheitshalber auf Unterstützung, respektive Nothilfe angewiesen sind
b) für Personen, die von der Sozialkommission als Unterstützung, Betreuung, Hilfe, Beistand o.ä. im Sinne von Absatz a) eingesetzt werden
c) für Institutionen, Personen und Vereine, welche alte und/oder pflegebedürftige Einwohner:innen der Gemeinde Silvaplana zu Hause betreuen
d) für den Bereich der Prävention.
Die Mittel des Fonds dienen nicht dazu, Behörden, Versicherungen oder unterstützungspflichtige Verwandte von ihren gesetzlichen Verpflichtungen zu entbinden.
Stiftung BPO
Die Fondazione BPO hat der Gemeinde Silvaplana einen Beitrag/eine Schenkung für die Unterstützung von Personen in Not in Silvaplana zugesichert. Gesuche bzw. Anträge – auch von Mitgliedern der Sozialkommission – werden von der Geschäftsleitung behandelt.
Wird ein Gesuch an der Geschäftsleitersitzung abgelehnt, kann auf Antrag eines Geschäftsleitungsmitgliedes das Geschäft zur Beschlussfassung dem Vorstand vorgelegt werden. Gesuche müssen nicht von Betroffenen selber eingehen. Die Geschäftsleitung muss die finanziellen Verhältnisse prüfen.
Nothilfe kann gewährt werden, damit Einwohner:innen in Not durch temporäre Zusatzausgaben nicht in eine finanzielle oder persönliche Notlage kommen. Nothilfe wird in der Regel nicht der Einwohner:in ausgezahlt, sondern direkt dem Zahlungsempfänger:in.

Anträge
Gesuche um Unterstützung jeglicher Art sind schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen der Gemeindekanzlei einzureichen und werden, bei Bedarf, dem Gemeindevorstand vorgelegt.