Cookies 🍪

Diese Website setzt zustimmungspflichtige Cookies ein.

head

Was ist eine Apostille und wo erhalte ich eine Apostille?

Mit dem Apostille-Verfahren bzw. einer Legalisation einer Urkunde wird die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers und seine Befugnis zur Ausstellung bestätigt und damit ihr Beweiswert in diesem besonderen Verfahren festgestellt.

Eine Apostille erhalten Sie bei der Standeskanzlei Graubünden:

Standeskanzlei Graubünden

Reichsgasse 35, 7001 Chur
Tel. +41 81 257 22 23
Fax +41 81 257 21 41
info@gr.ch

Welche Dokumente oder Unterschriften kann ich in Silvaplana beglaubigen lassen?

In Silvaplana können Sie Folgendes beglaubigen lassen:

  • Dokumente

  • öffentliche Urkunden

  • Unterschriften

Eine Beglaubigung kostet CHF 30.00.

Bitte wenden Sie sich für eine Beglaubigung an die Gemeindekanzlei Silvaplana:

Telefonische Erreichbarkeit
Montag – Freitag
09.00 – 11.00 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
T +41 81 838 70 72 (Hauptnummer)
kanzlei@silvaplana.ch

Wo finde ich die nächste Bank?

Die nächsten Bankfilialen finden Sie hier.

Einen Geldautomaten finden Sie vor dem Volg in Silvaplana. Mit der Postkarte können Sie Bargeld bis zu CHF 500.- bei der Poststelle in der i-Lounge 3303 in Silvaplana beziehen.

Wie lauten die Bankkoordinaten für Überweisungen aus dem Ausland?

Begünstigter:

Gemeindeverwaltung Silvaplana
Via Maistra 24
7513 Silvaplana

Credit Suisse (CH) AG
8070 Zürich
IBAN: CH79 0483 5056 7400 9100 0
BIC: CRESCHZZ80A

Wo und wie erhalte ich eine Betreibungsauskunft?

Ihr Ansprechpartner für diese Frage ist das Betreibungs- und Konkursamt der Region Maloja:

Telefon: +41 81 852 52 66
Mail: bk@regio-maloja.ch

Wieso bin ich verpflichtet eine Ersatzabgabe für die Feuerwehrpflicht zu entrichten?

Im Feuerreglement der Gemeinde Silvaplana finden Sie die wichtigsten Angaben zum Feuerwehrpflichtersatz.

Welche Förderprojekte gibt es in Silvaplana?

Es gibt in Silvaplana folgende Förderprojekte:

  • Gewerbe- und Baufördergesetz

  • Jugendförderung

  • Wirtschaftsförderung

Gesuche können Sie schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Silvaplana einreichen. Die Geschäftsleitung und der Gemeindevorstand entscheidet nach Erhalt des Kostenbeitragsgesuch über die Fördergelder.

Welche Grabarten gibt es auf dem Friedhof in Silvaplana?

Auf dem Friedhof in Silvaplana gibt es folgende Grabarten:

  • Sargerdgrab

  • Familiengrab

  • Kindergrab

  • Gemeinschaftsgrab

  • Urnenerdgrab

  • Urnenwand

Was kostet ein Familiengrab auf dem Friedhof in Silvaplana?

Die Pauschalmiete für in Silvaplana wohnhafte Personen für die gesamte Mietdauer beträgt CHF 4000.00.

Wie lange währt die Grabesruhe in Silvaplana?

Die Grabesruhe in Silvaplana währt 40 Jahre.

Wer kann auf dem Friedhof in Silvaplana beigesetzt werden?

Auf dem Friedhof in Silvaplana dürfen in Silvaplana angemeldete Personen (niedergelassenen oder Aufenthalter) beigesetzt werden. Auswärtige dürfen nur mit Bewilligung des Gemeindevorstandes beigesetzt werden.

Wo finde ich das aktuelle Gemeindebudget der Gemeinde Silvaplana?

Das aktuelle Gemeindebudget finden Sie hier.

Wo finde ich die aktuelle detaillierte Jahresrechnung der Gemeinde Silvaplana?

Die detaillierte Jahresrechnung der Gemeinde Silvaplana finden Sie hier.

Wie hoch ist die Liegenschaftssteuer in der Gemeinde Silvaplana?

Die Liegenschaftssteuer beträgt 1.25 0/00 des Steuerwerts.

Wo finde ich den nächsten Postschalter?

Die Gemeinde Silvaplana bietet in der touristischen Infostelle i-Lounge 3303 Postagentur-Dienstleistungen an.

Weitere Infos

Kann ich bei der Gemeinde Silvaplana Ratenzahlungen für die Gemeindesteuerrechnungen beantragen?

Ja, für die Gemeindesteuern können Ratenzahlungen per Mail an finanzassist@silvaplana.ch beantragt werden. Ratenzahlungen für Bundes- und Kantonssteuern können hier beantragt werden.

Wo hole ich Unterstützung beim Ausfüllen meiner Steuererklärung?

Im Dezember 2020 wurde das Steueramt Silvaplana mit der Steuerallianz St. Moritz zusammengeschlossen. Herr Andri Lüthi ist für die Gemeinde Silvaplana zuständig.

Bei Fragen zur Steuererklärung kontaktieren Sie bitte Andri Lüthi:
Tel: 081 836 30 41
Mail: andri.luethi@stmoritz.ch

Wie hoch ist der Steuerfuss der Gemeinde Silvaplana?

Der Steuerfuss der Gemeinde Silvaplana beträgt 62% der einfachen Kantonssteuer.

Kann ich mein bereits hinterlegtes Testament bzw. letztwillige Verfügung ersetzen oder zurücknehmen?

Es ist jederzeit möglich, ein bereits hinterlegtes Testament bzw. letztwillige Verfügung zu ersetzen und zurückzunehmen. Setzen Sie sich hierfür mit der Gemeindekanzlei Silvaplana in Verbindung.

Telefonische Erreichbarkeit
Montag – Freitag
09.00 – 11.00 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
T +41 81 838 70 72 (Hauptnummer)
kanzlei@silvaplana.ch

Was kostet die Hinterlegung meines Testaments / meiner letztwilligen Verfügung?

Die Hinterlegung eines Testaments kostet CHF 35.00.

Wie erhalte ich bei einem Wegzug aus der Gemeinde mein Testament oder meine letztwillige Verfügung?

Ziehen Sie von Silvaplana weg und möchten Ihr hinterlegtes Testament, Ihre hinterlegte letzwillige Verfügung zurückerhalten, so setzten Sie sich mit der Gemeindekanzlei Silvaplana in Verbindung.

Telefonische Erreichbarkeit
Montag – Freitag
09.00 – 11.00 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
T +41 81 838 70 72 (Hauptnummer)
kanzlei@silvaplana.ch

Wo kann ich mein Testament oder meine letztwillige Verfügung hinterlegen?

Sie können Ihr Testament bei der Gemeindekanzlei Silvaplana hinterlegen. Bitte vereinbaren Sie dazu im Voraus einen Termin.

Telefonische Erreichbarkeit
Montag – Freitag
09.00 – 11.00 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
T +41 81 838 70 72 (Hauptnummer)
kanzlei@silvaplana.ch

Wen muss ich über einen Todesfall informieren?

Der Todesfall muss innerhalb von 48 Stunden bei folgenden Behörden gemeldet werden:

  • Zivilstandesamt der Region Maloja: Tel 081- 836 30 80/81

  • Gemeindeverwaltung Silvaplana: Tel. 081-838 70 70

Benachrichtigen Sie Angehörige, Nachbarn, Freunde und den Arbeitgeber des/der Verstorbenen sowie allenfalls Organisationen und Vereine, in welchem er/sie Mitglied war.

Für die Todesmeldung an Banken, Versicherungen Krankenkassen und Pensionskassen wird immer eine Kopie des Todesscheins benötigt.

WICHTIG: wurde der Tod durch einen Unfall verursacht, muss die Polizei verständigt werden

Mit welchen Kosten muss bei einem Todesfall gerechnet werden?

Die Gemeinde Silvaplana übernimmt die Todesfallkosten (Transport nach Chur oder Davos, Einäscherung sowie Beisetzung der Urne in eine Grabstätte der Friedhöfe im Gemeindegebiet) für Einwohner von Silvaplana bis Maximum CHF 2500.00.

Die Kosten für den Sarg, die Urne und die Beschriftung des Gemeinschaft Grabes bzw. Umrandung und Grabstein inkl. Beschriftung gehen zu Lasten der Familie und sind je nach Bestatter individuell.

Wo erhalte ich eine Erbbescheinigung?

Für die Ausstellung einer Erbenbescheinigung wenden Sie sich direkt an das zuständige Gericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.

Für das Engadin:

Regiongericht Maloja

Plazza da Scoula 16

7500 St.Moritz

Tel. 081- 257 59 55

Wie organisiere ich eine Beisetzung / Beerdigung?

Die Beerdigung darf frühestens 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes und erst nach Meldung bei den zuständigen Ämtern stattfinden.

  • Lassen Sie eine Todesschein durch einen Arzt oder eine Ärztin ausstellen.

  • Bitte melden Sie sich bei der Wohnsitzgemeinde und vereinbaren Sie einen Termin. Für die Gemeinde Silvaplana ist die Gemeindeschreiberin Frau Franzisca Giovanoli: 081-838 70 70 zuständig. Folgende Informationen und Dokumente werden dabei benötigt:

    • Letzter Wunsch der verstorbenen Person bezüglich Bestattung

    • Überführung der verstorbenen Person vom Sterbeort zum Aufbahrungsort

    • Art der Bestattung

    • Ort, Datum, Zeit und Rahmen der Abdankung und der Beisetzung

    • Todesanzeige (Aushang Gemeinde) bereiten Sie ihre Persönliche Todesanzeige vor

    • Bitte nehmen Sie den Todesschein mit sofern vorhanden und gegebenenfalls das Familienbüchlein.

  • Es gibt zwei Firmen im Engadin, die professionelle Bestattungen übernehmen, um den Angehörigen die Organisation der Beerdigung abzunehmen:

    • ABAS Bestattungen AG, S.Decurtins, Samedan/Chur, Tel.081 286 92 11

    • Alpina Bestattungsinstitut AG, Ulrich Häfner, Samedan, Tel. 081 864 84 64

  • Für die Kirchliche Gestaltung der Bestattung wenden Sie sich bitte an das zuständige Pfarramt:

    • Evangelisches Pfarramt Silvaplana Tel. 081-836 22 81 Hr. Pfarrer Baumann

    • Katholisches Pfarramt St.Moritz: Tel. 081-837 51 10

Warum erhalte ich eine Rechnung für die Gäste- und Tourismusabgabe?

Ab 2021 wird die Gäste- und Tourismusabgabe separat und nicht gemeinsam mit den Gemeindesteuern verrechnet.

Weitere Informationen

Wieviel beträgt die jährliche Verkehrsabgabe für Zweitwohnungsbesitzer?

Für das Jahr 2022 beläuft sich die Abgabe auf CHF 80.00.

Wieviel beträgt die Verkehrstaxe 2022?

Für den Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. Mai beträgt die Verkehrstaxe CHF 0.40 pro Logiernacht.

Für den Zeitraum vom 1. Juni bis 30. November beträgt die Verkehrstaxe CHF 0.25 pro Logiernacht.

Besteht bei der Gemeinde Silvaplana eine digitale Versandmöglichkeit für Lieferantenrechnungen?

Ja, diese können auf e-rechnung@silvaplana.ch zugestellt werden.

Beantragung Fischerpatente und Bootsabstellplätze

Sicherheit und Verkehr
Via Maistra 24
7513 Silvaplana

Öffnungszeiten
MO - FR
09:00 – 11:00 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr

Die Abteilung Sicherheit, Verkehr und Immobilien hat für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung zu sorgen, den Strassenverkehr zu regeln, strafbare Handlungen und drohende Gefahren jeder Art vorzubeugen und bei Unglücksfällen nach Möglichkeit Hilfe zu leisten.

Ihr Kontakt
Horst Giger

Bootsfischerei auf dem Silvaplaner-, Lej Suot und Champfèrersee

Die Bootsfischerei auf dem Silvaplaner-, Lej Suot und Champfèrersee, Gewässernummer 4002 / 4003 beginnt am 15. Mai und endet am 15. September. Ab sofort können die Bootsstellplätze und Patente mittels untenstehendem Formular bestellt werden. Patent, Bootsmarke und Rechnung werden Ihnen auf dem Postweg zugestellt.

Bootsabstellplätze

Es werden nur Boote zugelassen, welche mit einem gültigen kantonalen Nummernschild versehen sind. Die Bootsplätze werden unter Vorweisung der Bootsausweise abgegeben. Es werden keine telefonischen Reservationen entgegengenommen. Jeweils ab 1. Juni werden nicht eingelöste Bootsplätze anderweitig vermietet. Danach bestehen keine Ansprüche mehr auf einen Ersatzplatz.

Fischerpatente Bootsfischerei

Gemäss Fischereigesetz (Art. 5 KFG und Art. 8 und 9 KFV) müssen sich die Fischer:innen über die notwendigen fischereilichen Kenntnisse ausweisen. Dazu ist, beim Bezug von einem Monats- bis Saisonpatent, der Ausgabestelle der neue Sachkunde-Nachweis (SaNa) vorzuweisen. Für alle Patente ist ein gültiger Personalausweis erforderlich. Der stellvertretende Bezug von Patenten kann nur unter Vorweisung einer unterzeichneten Wohnsitzbescheinigung des Fischers erfolgen.

Beantragung Fischerpatente und Bootsabstellplätze

Das Patent muss mindestens drei Arbeitstage vor Fischereibeginn ausgefüllt beantragt werden. Die gewünschten Patente werden per A-Post zugestellt.

Fischereigebühren
Fischereigesetz

Patent und Bootsplatz

Das Patent für die Bootsfischerei sowie der Bootsplatz kann mittels nachfolgendem Formular beantragt werden.


Angaben zum Antrag

Bemerkung


Danke für Ihre Anmeldung.