Zweitwohnung
Sie sind Besitzer:in einer Zweitwohnung in Silvaplana? Sie finden hier alle Informationen, die Sie benötigen.
Diese Website setzt zustimmungspflichtige Cookies ein.
Sie sind Besitzer:in einer Zweitwohnung in Silvaplana? Sie finden hier alle Informationen, die Sie benötigen.
Zweimal jährlich organisiert die Gemeinde Silvaplana und Silvaplana Tourismus ein Get-Together-Apéro für Einheimische, Zweitheimische und Gäste. Der Anlass soll das gegenseitige Kennenlernen und den Austausch ermöglichen und den Zusammenhalt in unserem Wohn- und Ferienort Silvaplana, Surlej und Champfèr fördern. Zum gegebenen Zeitpunkt werden Sie eine Einladung erhalten.
Die ENGADINcard 365 ist das neue Gäste-Jahresabonnement der Oberengadiner Bergbahnen mit automatischer Verlängerungsmöglichkeit und ersetzt den bisherigen Engadin Pass. Das Bergbahnabonnement kann neu jederzeit im Ferienshop der Ferienregion Engadin St. Moritz oder während den Öffnungszeiten an den Kassen der Bergbahnen erworben werden und ist ab Kaufdatum für 365 Tage gültig.
Als Zweitwohnungsbesitzer:in erhalten Sie bis ins Jahr 2024 eine Rückerstattung von 10% des Kaufpreises. Neu ist die Rückerstattung mit Überweisung auf Ihr Bankkonto möglich. Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:
Original-Quittung Ihres Jahresabonnements
Angaben zu Ihrer Bankverbindung (IBAN, Kontoinhaber und Name der Bank)
Kopie Personalausweis des Abonnementsinhabers oder der Abonnementsinhaberin
Kopie Personalausweis bei Kindern unter 18 Jahren
Mietvertrag bei Jahresmiete einer Zweitwohnung und Verzichtserklärung der Eigentümer:in
bei juristischen Personen kommen Sie als Wohnungseigentümer mit der Berechtigtenliste (Protokollaus-zug o.ä. des Aufsichtsgremiums) zur Gemeindeverwaltung.
Eigentümer
Eigentümer (Allein- und Miteigentümer) laut Grundbuch und deren Partner:in
Alle Kinder unter 18 Jahren von Eigentümer und/oder Partner:in
Juristische Personen
1 Vergünstigung pro Zimmer laut Grundbuch/Amtlicher Schätzung;
Jahresmieter:in
Alle Mieter:innen einer Zweitwohnung mit Jahresvertrag
Für die Barauszahlungen an der Kasse am Hauptschalter der Gemeinde gelten dieselben Konditionen wie bei der Banküberweisung. Ohne vollständige Unterlagen und Angaben der Abonnementsinhaber:in, werden keine Vergünstigungen ausbezahlt.
Hier finden Sie das kommunale Zweitwohnungsgesetz