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Steuern

Die Gemeinde Silvaplana pflegt eine Steuerallianz mit der Gemeinde St. Moritz. Aus diesem Grund befindet sich das Büro des Gemeindesteueramts in St. Moritz. Dort finden Sie alle Informationen rund um Steuern sowie Gäste- und Tourismustaxen.

Die Hauptaufgabe des Steueramtes besteht in der Veranlagung der kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuern sowie der direkten Bundessteuer von natürlichen Personen. Veranlagt werden die Unselbständigerwerbenden, die Rentner:innen und die beschränkt Steuerpflichtigen.

Steueramt
Via Maistra 12
7500 St. Moritz

Öffnungszeiten
MO - FR
08:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr

Seit 1. Januar 2021 befindet sich das Büro des Gemeindesteueramtes Silvaplana in St. Moritz (Steuerallianz St. Moritz). Bitte vereinbaren Sie den Termin telefonisch unter T +41 81 836 30 41.

Der aktuelle Steuerfuss beträgt 55 % der einfachen Kantonssteuer.

Die Liegenschaftssteuer beträgt 1.25‰ vom Steuerwert der Liegenschaft.

Ihr Kontakt
Andri Lüthi

Einreichung der Steuererklärung

Die Steuererklärung muss bei der kantonalen Steuerverwaltung eingereicht werden:

Steuerverwaltung des Kantons Graubünden
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur

Aufgabenbereiche

  • Führung des Steuerregisters

  • Veranlagung der Unselbständigen und beschränkt Steuerpflichtigen

  • Interkommunale und interkantonale Steuerausscheidungen

  • Veranlagung und Fakturierung der Spezialsteuern (Handänderungssteuern)

Gäste- und Tourismustaxen

Zur Förderung des Tourismusortes Silvaplana, erhebt die Gemeinde Silvaplana eine Gäste- und eine Tourismustaxe.

Gästetaxe

Jede natürliche Person, welche in der Gemeinde Silvaplana übernachtet und dort weder zivilrechtlichen Wohnsitz noch primäres Steuerdomizil hat, unterliegt der Pflicht, eine Gästetaxe zu bezahlen. Die Gästetaxe wird pro Übernachtung erhoben. Die Gästetaxe für Gäste, die in Beherbungsbetrieben übernachten, ist in der Tourismustaxe enthalten.

Gästetaxe pro Logiernacht inkl. Verkehrstaxe
Winter CHF 4.40 | Sommer CHF 4.25

Tourismustaxe

Jede unternehmerische bzw. freiberufliche Tätigkeit in der Gemeinde Silvaplana unterliegt der Tourismustaxe. Eine Tourismustaxe zu entrichten haben:

  • Inhaberinnen und Inhaber von Beherbergungsbetrieben

  • Vermieterinnen und Vermieter von Ferienhäuser und -wohnungen

  • Handels-, Gewerbe- Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetriebe sowie öffentlich zugängliche Restaurationsbetriebe

Die Bemessung der Tourismustaxe kann im Gesetz über die Gäste- und Tourismustaxe nachgeschlagen werden (Infobox unten).

Die Einnahmen aus der Tourismustaxen werden von der Gemeinde für Ausgaben eingesetzt, die in überwiegendem Masse im Interesse der Tourismuswirtschaft liegen.

Erhebungsformular Gäste- und Tourismustaxen

Bei unterbleibender Rückmeldung legt die Gemeindeverwaltung die Tourismusabgaben gestützt auf die aktenkundigen Daten nach pflichtgemässem Ermessen fest. Objektkontrollen werden vorbehalten.



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