Vorsicht blinde Passagiere
Helfen Sie mit, die Verbreitung von invasiven Arten in unseren Gewässern zu stoppen!
Invasive Pflanzen und Tiere gibt es auch in Gewässern. Wenn sie einmal in ein Gewässer gelangt sind, ist es kaum möglich, sie wieder zu entfernen. Daher muss unbedingt verhindert werden, dass sie von einem Gewässer in ein anderes eingeschleppt werden.
Zum Schutz der Gewässer besteht im Kanton Graubünden eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. Schiffsführerinnen und Schiffsführer müssen den Wechsel ihres immatrikulierten Schiffs in ein anderes Gewässer melden und es vor der Einwasserung reinigen lassen. Diese Pflicht besteht auch in anderen Kantonen.
Schiffsmelde- und -reinigungspflicht
Flyer
Checkliste für die Schiffsreinigung
Weitere Informationen
