Im Zuge des Projekts der Erweiterung der Gebäudeadressierung in der Amtlichen Vermessung (AV) und dem Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) müssen alle kantonalen Haupt- und Verbindungsstrassen in der AV geometrisch komplettiert werden.
Bei der Gebäudeadressierung geht es darum, eine für den Nutzer logische Adressierung zu gewährleisten. Die Hauptanwender sind ortsunkundige Personen, die darauf angewiesen sind sich einfach zurecht zu finden, aber auch das den Blaulichtorganisationen eine möglichst einfache, hindernisfreie Anfahrt gewährleistet wird.
Durch die kommunale und hauptsächlich durch die kantonale Bautätigkeit in der Verkehrsinfrastruktur hat sich einiges verändert, sodass es nun notwendig ist die Gebäudeadressierung partiell zu revidieren.
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